Wer übernimmt die Kosten der Psychotherapie?
Gesetzlich Versicherte
Ich bin vertragsärztlich niedergelassen, d.h. die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen i.d.R. im Bedarfsfall nach Antragsstellung die Kosten einer ambulanten Psychotherapie vollumfänglich. Bei Anträgen auf Langzeittherapie und in bestimmten Sonderfällen prüft die Krankenkasse gesondert, ob der beantragte Umfang an Therapiesitzungen bewilligt wird.
Privatversicherte
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden im Bedarfsfall i.d.R. von Beihilfe und privater Krankenversicherung übernommen. Je nach Tarif tragen die Kassen allerdings einen unterschiedlichen Anteil und es verbleibt möglicherweise ein Eigenanteil, der von Ihnen zu tragen ist. In sehr seltenen Fällen ist eine psychotherapeutische Behandlung vom Leistungsumfang gänzlich ausgeschlossen. Ich empfehle daher, Ihre Krankenkasse im Vorfeld zu kontaktieren und sich über die genauen Modalitäten Ihres persönlichen Tarifs und das Vorgehen bei einer geplanten ambulanten Psychotherapie zu informieren. Lassen Sie sich in dem Zuge am besten direkt auch die Antragsformulare zur Aufnahme einer Psychotherapie zusenden.
Die Gebühren für die therapeutischen Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Wollen Sie die Kosten der Psychotherapie z.B. aus persönlichen Gründen selbst tragen, orientieren sich die Kosten ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für weitere Informationen sprechen Sie mich gerne an.